Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen
Angebote und Listenpreise sind freibleibend.
Bei allen Angeboten bleibt Zwischenverkauf vorbehalten.
Aufträge und Vereinbarungen auch mit Vertreter und Mitarbeiter
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Aufmaß und Beratung vor Ort sind kostenpflichtig und
werden nach Zeit und Entfernung berechnet, sollte kein Auftrag erteilt
werden.
Unsere Liefertermine setzen Vorlieferung unserer Lieferwerke voraus, deren Liefermöglichkeit ausdrücklich vorbehalten bleibt. Lieferungsverzug unserer Lieferanten befreit uns von der Innehaltung der vereinbarten Lieferzeit, ohne dass der Käufer aus diesem Grunde Schadenersatz von uns verlangen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Bei etwaigem Lieferverzug unsererseits sind Schadenersatzansprüche jeder Art und Vertragsstrafen ausgeschlossen. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
Preise verstehen sich inklusive der ges. MwSt. ab Lieferwerk bzw. ab Lager. Preisänderungen der Vorlieferanten, die zwischen unserer Auftragsbestätigung und der Lieferung der Ware eintreten, berechtigen uns, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Für Verpackung und evtl. Transportversicherung kommen die Selbstkosten in Anrechnung.
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Beförderungsgefahr geht zu Lasten des Käufers, sobald der Verkäufer die Ware zur Beförderung ausgeliefert hat. Die Empfangsbestätigung des Transportbeauftragten gilt als Ordnungsgemäße und vollständige Übernahme der Ware.
Beanstandungen
müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich erhoben werden. Wird diese
Frist nicht gewahrt, gilt die Ware als vertragsgemäß anerkannt.
Schadenersatzansprüche des Käufers sind in jedem Fall
ausgeschlossen.
Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und
Ersatzlieferungen hat der Besteller, nach vorheriger Verständigung,
uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Ausbesserung bzw.
Ersatzlieferung zu geben, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung
befreit.
Von den, durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden
unmittelbaren Kosten tragen wir - sowie sich die Beanstandung als
berechtigt herausstellt - nur die Kosten des Ersatzstückes
einschließlich des Versands sowie die Ein- und Ausbaukosten.
Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der
Besteller nicht bereit ist seine vertraglichen Verpflichtungen Zug um
Zug mit der Mängelbeseitigung zu erfüllen.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage durch den Besteller oder fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäßer, ohne
unsere vorherige Genehmigung vorgenommener Veränderungen oder
Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die entstehenden Folgen
ausgeschlossen.
Garantie wird in soweit gewährt, als die Hersteller uns gegenüber verpflichtet sind.
Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in bar ohne Skonto zu erfolgen. Bei Überschreitung dieses Zahlungsziels kommt der Käufer, ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug und hat 2% über den Bundesbankdiskontsatz Verzugszinsen zu tragen. Bei vereinbarter Wechselzahlung gehen Wechselsteuer und Diskontspesen in der banküblichen Höhe zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen, die sich eventuell aus vorangegangenen
Lieferungen ergeben haben, unser Eigentum. Der Empfänger ist
berechtigt, über die Vorbehaltsware in ordentlichen Geschäftsverkehr
zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung,
Sicherungsübereignung, oder Verkauf nach erfolgter
Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Pfändungen der
Vorbehaltswaren sind uns sofort unter Beifügung einer Abschrift des
Pfändungsprotokolls bekannt zu geben.
Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus
sich ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns
abgetreten. Der Kunde ist so lange befugt, die Forderung einzuziehen,
bis ihm dies Aufgrund seines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfall
durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat uns der Kunde auf
Verlangen für jede einzelne Forderung eine Antretungserklärung und
eine Bestätigung eines Eigentumsvorbehalts Dritten gegenüber
nachzureichen. Wird die Ware seitens des Käufers be- oder
verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die
neue Sache. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Sachen
erwerben wir Miteigentum gem. §§ 947 und 948 BGB.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, die
Vorbehaltsware jederzeit ohne Urteil oder Gerichtsbeschluss unter
Vorbehalt aller Rechte zurückzunehmen. Der Verkäufer hat u. a. das
Recht, die zurückgenommene Ware nach freiem Ermessen im Wege des
Selbsthilfeverkaufs zu veräußern. Auch in diesem Falle geht ein
etwaiger Mindererlös zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ingolstadt. Als Gerichtsstand für die Geltendmachung unserer Zahlungsansprüche im Wege des Mahnverfahrens wird Ingolstadt vereinbart.