Zusatzvereinbarungen bei Lieferung und
Montagearbeiten durch die Firma
Schrank-direkt, Siegfried Duttler e.K
- Am
Montageort muss ein Stromanschluss (240V/16A) und eine
ausreichende Beleuchtung vorhanden
sein.
- Es
ist von Kundenseite für eine freie Anfahrt (nicht mehr als 20
Meter) und, für die Dauer der Montagearbeiten, eine Parkmöglichkeit
für das Lieferfahrzeug bereit zu stellen.
- Elektro-,
Gas- und Wasseranschlüsse dürfen aus versicherungstechnischen Gründen
nur vom jeweiligen Gewerk und nicht von uns vorgenommen werden. Die
Kosten dafür sind deshalb auch nicht im Preis enthalten.
- Auf
die Leitungsführung von Elektro-, Gas- und Wasserleitungen
muss von Auftraggeberseite vor Montagebeginn hingewiesen werden, da
sonst für Schäden keine Haftung übernommen wird.
- Wandanschlussfugen
werden von uns mit weißem Acryl versiegelt. Da die Farbe des
Acryls meist nicht der Wandfarbe entspricht, müssen wir darauf
hinweisen, dass die Mauer bzw. Decke und Fuge an dieser Stelle ggf.
vom Kunden nachgestrichen werden muss.
- Auch
bei sorgfältiger Arbeitsweise lassen sich geringfügige
Verunreinigungen oder Kratzer bzw. Berührungsspuren an Wänden, Böden
und Decken oft nicht vermeiden. Der Auftraggeber verpflichtet sich
dazu diese Spuren, insofern Sie durch streichen, putzen oder polieren
zu entfernen sind, selbst zu beseitigen oder die Kosten dafür zu
tragen.
- Will
der Kunde uns gegenüber einen Anspruch aufgrund von Beschädigungen
anlässlich einer Montage (so genannter Montageschaden) durch
unsere Monteure geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet uns
unverzüglich über eine erfolgte Beschädigung zu informieren. Grundsätzlich
muss daher der Kunde bei der Abnahme unsere Monteure über eine solche
Beschädigung informieren und dies im Abnahmeprotokoll aufnehmen. Ist
dies ausnahmsweise nicht möglich, so muss eine Beschädigung sofort
(spätestens 2 Tage) nach der Montage und schriftlich erfolgen. Wird
diese Frist nicht gewahrt, wird davon ausgegangen dass kein
Montageschaden besteht, und die Ware als vertragsgemäß anerkannt
ist. Den Beweis, dass ein Schaden durch unsere Monteure verursacht
wurde, hat der Auftraggeber zu führen.
- Aufrechnung:
Der Kunde ist zu einer Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche vom Kunden geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn diese Ansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, von uns
anerkannt wurden oder unstreitig sind.
- Offensichtliche
Mängel: Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich auf
offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Solche Mängel sind unseren
Monteuren unverzüglich mitzuteilen und auf dem Abnahmeprotokoll
aufzunehmen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird davon ausgegangen,
dass keine offensichtlichen Mängel bestehen. In der Regel sind
offensichtliche Mängel Schönheitsfehler an Oberflächen. Diese
werden nach verschiedenen Richtlinien des Handwerks begutachtet. Ein
Schönheitsfehler, der aus einem Abstand von nicht weniger als 1
Meter, aus üblicher Betrachtungsposition und normalen Lichtverhältnissen
ohne Hilfe von optischen Hilfsmitteln (Lupe etc.) oder Streiflicht,
nicht erkannt werden kann stellt keinen Mangel dar.
Schrank-direkt
Siegfried Duttler e.K.
Am Lohsaum 1
85139 Wettstetten
Germany
Tel: 0841 / 93 150-0
Fax: 0841 / 93 150-12
E-Mail: info@schrank-direkt.de
Schrank-direkt
Siegfried Duttler e.K.
Friedrichshofener Str. 1N
85049 Ingolstadt
Germany
Tel: 0841 / 99 33 34 90
Fax: 0841 / 99 33 34 91
E-Mail: Ingolstadt@schrank-direkt.de
Amtsgericht Ingolstadt HRA 3056
USt-ID: DE328557320