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Vereinbarungen
Lieferung & Montage

Zusatzvereinbarungen bei Lieferung und Montagearbeiten durch die Firma
Schrank-direkt, Siegfried Duttler e.K

  1. Am Montageort muss ein Stromanschluss (240V/16A) und eine ausreichende Beleuchtung  vorhanden sein.

  2. Es ist von Kundenseite für eine freie Anfahrt (nicht mehr als 20 Meter) und, für die Dauer der Montagearbeiten, eine Parkmöglichkeit für das Lieferfahrzeug bereit zu stellen.

  3. Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nur vom jeweiligen Gewerk und nicht von uns vorgenommen werden. Die Kosten dafür sind deshalb auch nicht im Preis enthalten.

  4. Auf die Leitungsführung von Elektro-, Gas- und Wasserleitungen muss von Auftraggeberseite vor Montagebeginn hingewiesen werden, da sonst für Schäden keine Haftung übernommen wird.

  5. Wandanschlussfugen werden von uns mit weißem Acryl versiegelt. Da die Farbe des Acryls meist nicht der Wandfarbe entspricht, müssen wir darauf hinweisen, dass die Mauer bzw. Decke und Fuge an dieser Stelle ggf. vom Kunden nachgestrichen werden muss.

  6. Auch bei sorgfältiger Arbeitsweise lassen sich geringfügige Verunreinigungen oder Kratzer bzw. Berührungsspuren an Wänden, Böden und Decken oft nicht vermeiden. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu diese Spuren, insofern Sie durch streichen, putzen oder polieren zu entfernen sind, selbst zu beseitigen oder die Kosten dafür zu tragen.

  7. Will der Kunde uns gegenüber einen Anspruch aufgrund von Beschädigungen anlässlich einer Montage (so genannter Montageschaden) durch unsere Monteure geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet uns unverzüglich über eine erfolgte Beschädigung zu informieren. Grundsätzlich muss daher der Kunde bei der Abnahme unsere Monteure über eine solche Beschädigung informieren und dies im Abnahmeprotokoll aufnehmen. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so muss eine Beschädigung sofort (spätestens 2 Tage) nach der Montage und schriftlich erfolgen. Wird diese Frist nicht gewahrt, wird davon ausgegangen dass kein Montageschaden besteht, und die Ware als vertragsgemäß anerkannt ist. Den Beweis, dass ein Schaden durch unsere Monteure verursacht wurde, hat der Auftraggeber zu führen.

  8. Aufrechnung: Der Kunde ist zu einer Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche vom Kunden geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Ansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.

  9. Offensichtliche Mängel: Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Solche Mängel sind unseren Monteuren unverzüglich mitzuteilen und auf dem Abnahmeprotokoll aufzunehmen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird davon ausgegangen, dass keine offensichtlichen Mängel bestehen. In der Regel sind offensichtliche Mängel Schönheitsfehler an Oberflächen. Diese werden nach verschiedenen Richtlinien des Handwerks begutachtet. Ein Schönheitsfehler, der aus einem Abstand von nicht weniger als 1 Meter, aus üblicher Betrachtungsposition und normalen Lichtverhältnissen ohne Hilfe von optischen Hilfsmitteln (Lupe etc.) oder Streiflicht, nicht erkannt werden kann stellt keinen Mangel dar.
 
Schrank-direkt

Siegfried Duttler e.K.
Am Lohsaum 1
85139 Wettstetten
Germany

Tel:  0841 / 93 150-0
Fax: 0841 / 93 150-12
E-Mail: info@schrank-direkt.de

 

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85049 Ingolstadt
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USt-ID: DE328557320